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   OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08   

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OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08 (https://dejure.org/2008,16121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.09.2008 - 1 Ws 215/08 (https://dejure.org/2008,16121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. September 2008 - 1 Ws 215/08 (https://dejure.org/2008,16121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenseinstellung durch den Beschluss eines Rechtsmittelgerichts außerhalb der Hauptverhandlung aufgrund eines Verfahrenshindernisses in Form einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit; "Erheblicher Tatverdacht" i.R.e. vorinstanzlich ergangenen, noch nicht ...

  • Judicialis

    StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Darüber hinaus ist sie zugleich kraft Art. 6 Abs. 2 MRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (BVerfG NJW 1966, 243; BVerfG NJW 1987, 2427; st. Rspr.).

    Aus dem Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, folgt die Aufgabe des Strafprozesses, den Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (BVerfG NJW 1981, 1719; BVerfG NJW 1987, 2427).

    Dem Täter müssen deshalb Tat und Schuld nachgewiesen werden, bevor im Verfahren Entscheidungen getroffen werden können, die die Feststellung von Schuld erfordern (BVerfG NJW 1987, 2427).

    Sie schützt den Beschuldigten auch vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG NJW 1987, 2427).

    Als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) enthält die Unschuldsvermutung keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote; ihre Auswirkungen auf das Verfahrensrecht bedürfen vielmehr der Konkretisierung durch den Gesetzgeber je nach den sachlichen Gegebenheiten (BVerfG NJW 1987, 2427 m. w. N.).

  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Soweit nach der Rechtsprechung eine Auferlegung der notwendigen Auslagen auf den Angeklagten bei dauernder Verhandlungsunfähigkeit nur dann in Betracht kommen soll, wenn der Angeklagte sie durch ein prozessual vorwerfbares Verhalten herbeigeführt hat (OLG Köln NJW 1991, 506), vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Darüber hinaus ist sie zugleich kraft Art. 6 Abs. 2 MRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (BVerfG NJW 1966, 243; BVerfG NJW 1987, 2427; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Aus dem Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, folgt die Aufgabe des Strafprozesses, den Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (BVerfG NJW 1981, 1719; BVerfG NJW 1987, 2427).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Erfolgt die Einstellung des Verfahrens vor "Schuldspruchreife", so ist eine zugleich getroffene Entscheidung, die einen Auslagenersatz im Verhältnis zur Staatskasse ablehnt, als solche keine strafähnliche Sanktion und auch nicht notwendig der Ausdruck eines an strafrechtliche Schuld anknüpfenden sozialethischen Unwerturteils (BVerfG NStZ 1988, 84; BVerfG NJW 1990, 2741).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Während einerseits bereits ein nach dem letzten Verfahrensstand hinreichender Tatverdacht als ausreichend betrachtet wird (OLG Hamm, NStZ 2001, 126), ist nach einer anderer Ansicht erforderlich, dass nach weitgehend durchgeführter Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter, erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer Fortführung der Hauptverhandlung eine Verdichtung des Tatverdachts zur ordnungsgemäßen Schuldfeststellung in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330 (331); OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246 f.; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38 f.).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Nach einer strengen, in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht wird verlangt, dass das Gericht nach einer bis zur "Schuldspruchreife" geführten Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden wäre (BGH NStZ 1995, 406; OLG Rostock Beschluss vom 06. Februar 2004 - 1 Ws 350/03 - zitiert nach juris, OLG Celle NJW 2002, 3720; KG NJ 1999, 494; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 127 f.; KG NJW 1994, 600; OLG Zweibrücken NJW 1989, 134 (zum Strafbefehlsverfahren); BayObLG …
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Dies rechtfertigt es, eine Beschränkung auf diesen Teil der Kostenentscheidung als wirksam anzusehen (BGH NJW 1992, 1182).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Während einerseits bereits ein nach dem letzten Verfahrensstand hinreichender Tatverdacht als ausreichend betrachtet wird (OLG Hamm, NStZ 2001, 126), ist nach einer anderer Ansicht erforderlich, dass nach weitgehend durchgeführter Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter, erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer Fortführung der Hauptverhandlung eine Verdichtung des Tatverdachts zur ordnungsgemäßen Schuldfeststellung in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330 (331); OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246 f.; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38 f.).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08
    Nach einer strengen, in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht wird verlangt, dass das Gericht nach einer bis zur "Schuldspruchreife" geführten Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden wäre (BGH NStZ 1995, 406; OLG Rostock Beschluss vom 06. Februar 2004 - 1 Ws 350/03 - zitiert nach juris, OLG Celle NJW 2002, 3720; KG NJ 1999, 494; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 127 f.; KG NJW 1994, 600; OLG Zweibrücken NJW 1989, 134 (zum Strafbefehlsverfahren); BayObLG …
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

  • BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 815/84

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • BVerfG, 01.10.1990 - 2 BvR 340/89

    Verfassungswidrigkeit einer "Beweisaufnahme" in Bezug auf die Schuldfrage nach

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

  • OLG Jena, 11.01.2007 - 1 Ws 195/05

    Kostengrundentscheidung

  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Die Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG soll nicht zur Anwendung kommen, wenn eine Verurteilung wegen anderer Umstände (außerhalb des zur Einstellung bzw. Nichteröffnung führenden Verfahrenshindernisses) zumindest zweifelhaft wäre (OLG Stuttgart Justiz 2008, 372-375).
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Bei einer erst im Laufe des Verfahrens eintretenden Verhandlungsunfähigkeit greift diese Erwägung nicht (OLG Stuttgart Justiz 2008, 372).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).
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